Gemeinsam stärker sein
28. Mitteldeutsche Müllerei-Fachtagung in Osterfeld
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Vom 22. bis 23. März 2024 hatten die mitteldeutschen Müller ihre Jahrestagung in Osterfeld nahe Leipzig. Die Vorträge boten neben Infos zu rechtlichen Vorgaben Einblicke in neue technische Lösungen. In der begleitenden Ausstellung und während der Abendveranstaltung konnten alle ausgiebig mit den Lösungsanbietern diskutieren. Fazit: Zwei rundum gelungene Tage.
Im März treffen sich traditionell die mitteldeutschen Müller zu ihrer Fachtagung. Die Teilnehmer konnten sich bei über 30 Unternehmen in der begleitenden Ausstellung informieren und für nahezu jeden Anwendungszweck einen Ansprechpartner finden. Konrad Zitzmann, Präsident des Mitteldeutschen Müllerbunds, eröffnete die Veranstaltung und umriss die unsicheren Zeiten, die weiter durch den Ukraine Konflikt sowie die aktuellen politischen Rahmenbedingen samt Bauernprotesten geprägt sind. Am Ende seiner Rede erinnerte er mit bewegenden Worten an den kürzlich verstorbenen Dr. Thomas Rolle (M+M 5-6, S. 7). Die Teilnehmer erhoben sich zu einer Gedenkminute.
Sorten, Maut, Gesetze
Den ersten Vortrag hielt Dr. Josef Rampl, Geschäftsführer des Bayerischen Müllerbunds. Er berichtete über das Saatgutrecht, das mit dem BGH-Urteil vom November 2023 weitreichende Auswirkung auf die Mühlenbetriebe hat. Die Sortenschutzrechte müssen gewahrt werden und wer in Zukunft auf der sicheren Seite sein will, sollte bei Verträgen mit Landwirten und Lieferanten einen entsprechenden Passus einfügen. Er präsentierte den Zuhörern eine entsprechende Musterklausel: "Der Anlieferer sichert zu, dass sämtliches angeliefertes Erntegut aus Vermehrungsmaterial erzeugt wurde, das den nationalen und europäischen sortenschutzrechtlichen Vorschriften entspricht und keine Rechtsmängel aufweist. Das Erntegut wurde insbesondere entweder aus Z- Saatgut erzeugt oder - im Falle eines gestatteten Nachbaues - der Nachbau dem jeweiligen Sortenschutzinhaber gemeldet und – sofern der Anlieferer nicht unter die sogenannte Kleinlandwirtregelung fällt – die notwendige Gebühr fristgerecht entrichtet. Wenn der Anlieferer nicht selbst Erzeuger ist, sichert er zu, dass sein Vorlieferant ihm gegenüber eine entsprechende Zusicherung abgegeben hat. Der Anlieferer schuldet, sofern er schuldhaft die nationalen oder europäischen sortenschutzrechtlichen Vorschriften verletzt oder fehlerhafte Angaben im Rahmen dieser Erklärung abgibt, eine Vertragsstrafe von bis zu 100 EUR pro Tonne des betroffenen angelieferten Erntegutes, die vom Ankäufer im Einzelfall nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt. Eine etwaige gleichzeitig geltend gemachte Vertragsstrafe wird hierauf angerechnet. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Zusicherung ist der Ankäufer berechtigt, weitere Informationen zum angelieferten Erntegut einzufordern, wenn der Anlieferer selbst Erzeuger ist. Der Anlieferer ist verpflichtet, diese unverzüglich offenzulegen.“
Positiv ist, das die Übergangsfrist für Ergotalkaloide (Mutterkorn) bis 2028 verlängert wurde, spätestens dann aber die neuen Höchstgehalte gelten. Die europäische Kontaminantenverordnung sieht bisher für Mahlerzeugnisse aus Gerste, Weizen, Dinkel und Hafer mit einem Aschegehalt von weniger als 900 mg/100 g Trockenmasse vor, dass die Höchstgehalte für Ergotalkaloide ab dem 1. Juli 2024 von 100 auf 50 μg/kg abgesenkt werden. Der jetzt verabschiedete Verordnungsentwurf sieht demgegenüber vor, dass die Höchstgehalte für Mahlerzeugnisse aus Weizen mit einem Aschegehalt von weniger als 900 mg erst zum 1. Juli 2028 auf 50 μg/kg abgesenkt werden. Eine Verschiebung der Höchstgehalte für Mahlerzeugnisse aus Gerste, Dinkel und Hafer mit einem Aschegehalt von weniger als 900 mg wird nicht erfolgen.
Der Höchstgehalt für Ergotalkaloide in Roggenmahlerzeugnissen und „Roggen, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird“, soll nach der neusten Entscheidung auch erst zum 1. Juli 2028 von 500 auf 250 μg/kg abgesenkt werden. Die Absenkung des Höchstgehalts für Mutternkorn-Sklerotien in unverarbeiteten Roggenkörnen wird ebenfalls verschoben, allerdings lediglich um ein Jahr: Die Absenkung des Höchstgehalts von 0,5 auf 0,2 g/kg soll ab dem 1. Juli 2025 gelten. Aber aufgeschoben sei nicht aufgehoben warnt der Geschäftsführer. Einen Geldwerten Vorteil für einige Betriebe beinhaltet die Maut- und Handwerkerregelung, die ab Mitte des Jahres eine Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t vorsieht. Wer in der Handwerkerrolle eingetragen ist, kann sich befreien lassen. Der pauschalierte Mehrwertsteuersatz für Getreideanlieferungen ändert sich nun doch nicht. Im Wachstumschancengesetz war zunächst eine Absenkung von 9% auf 8,4% vorgesehen, sie wurde aber Mitte März mit der Annahme des Kompromissvorschlags vom Bundesrat gestrichen.
Qualitäten und Preise
Im Vortrag von Nico Thurian, Geschäftsführer bei der Saalemühle, standen Preise und Qualitäten im Mittelpunkt. Aktuell liegen die Preise an der MATIF auf dem gleichen Niveau wie vor dem Ukraine Konflikt, obwohl der weltweite Weizenverbrauch höher ist als die Ernte. Vor allem Russland ist für die Preisentwicklung verantwortlich. Neben einer immensen Ertragssteigerung verfügt das Land über hohe Lagerkapazitäten und günstige Umtauschkurse, was für russische Erzeuger von Vorteil ist. Seit Ende der 90er-Jahre ist Russland ein zunehmend wichtiger Faktor auf dem Weltmarkt. Die russische Ernte verzeichnete 2022 ein für fast undenkbar gehaltenes Allzeit-Rekordergebnis. Die Ernte 2023 war die zweitgrößte Ernte aller Zeiten für Russland (8% also absolut 7 Mio. t über der bislang drittgrößten Ernte in 2017). Deshalb ist Europa weniger wettbewerbsfähig. Europäischer Weizen findet aktuell nur erschwert Käufer auf dem Weltmarkt. Die europäische Exporte bleiben hinter den Erwartungen zurück. Bei der Qualität des Getreides steigt der Sorteneinfluss, da die Proteinqualität weiter sinken wird. Dennoch setzen Landwirt weiter auf Ertrag. Hier müssten die Preisunterschiede zwischen den Qualitäten größer werden.
Anschließend stellte Andreas Hummel für die Firma Advactory sein digitales Qualitätsmanagement für Mühlenbetriebe vor. Es soll unter anderem die Datenerfassung vereinfachen, einen besseren Überblick verschaffen und Prozesse übersichtlich abbilden sowie Rückverfolgung und Auditierungen intergrieren. Für das Programm könne eine Förderung beispielsweise über das Wirtschfatsministerium beantragt werden.
Manuel Gehrke schloss sich mit seinem Vortrag an und berichtete Neues aus der Berufsgenossenschaft. Vor allem die vielen Erkrankungen durch Lärm machen ihm Sorgen. Mit dem Beitragsausgleichsverfahren (BAV) der BGN werden auf den Mitgliedsbeitrag Zuschläge erhoben oder Nachlässe gewährt in Abhängigkeit vom betrieblichen Unfallgeschehen. Mit der neuen Satzung vom 1. Januar 2011 in der Fassung des 10. Nachtrags, gültig ab 1. Januar 2024, sind max. 10% Nachlass bzw. Zuschlag möglich (bisher 15%). Der BGN-/FSA-ExSchutzleitfaden für getreideverarbeitende Betriebe wird bis Ende 2024 überarbeitet. Die ASI 10.4 wurde überarbeitet. Der Titel lautet nun „Arbeitsbedingungen in Mühlenbetrieben und Mischfutterbetrieben verbessern“. Inkl. Anhang zur Beschaffung von geeigneten Staubsaugern. ER weist auf den Link hin, untre dem Informationen zu TRGS abrufbar sind.
Es folgt Peter Hirschmann mit einem Überblick über den Ex-Schutz in Mühlenbetrieben. Welche Gefahrstoffverordnungen gelten und welche Explosionsschutzdokumente notwendig sind. Wenn eine Zündfunkenbildung nicht ausgeschlossen werden kann, müssen technischer Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Arbeitsmedizin und die Arbeitsplatzhygiene.“
Simon Ries und Mark Nordhorn gaben einen Einblick in die Ausbildung an der Deutschen Müllerschule Braunschweig DMSB inklusive eines unterhaltsamen Rückblicks zur Geschichte der Schule.
Um 19 Uhr wurde der Müllerball eröffnet, an dem sich reichlich Gelegenheit bot, die Vorträge zu diskutieren und das erworbene Wissen zu vertiefen.
Intelligenter Rohrbau
Am zweiten Tag eröffnete Edwin Priewasser von der Rohrbaufirma Sallhofer die Veranstaltung und zeigte, wie mit intelligentem Rohrbau Mühlenbetriebe Energie einsparen können. Vor allem in der Umstellung auf elektrische Antriebe sieht er Sparmöglichkeiten. Ein neues Firmenvideo, welches auf der Homepage des Unternehmens jetzt veröffentlicht wird, erläutert anschaulich, welche Produktpalette bei Sallhofer zur Verfügung steht und wie der Umbau samt Montage bei laufender Produktion möglich ist. „Dauert nur 10 Minuten“, beschreibt Edwin Priewasser den Umbau auf Pneumatik. Noch einfacher sei es beim elektrischen Antrieb. Bei Modernisierungen sollten Mühlenbetreiber besser gleich auf elektrisch umstellen, da der Installationsaufwand geringer und er zudem wartungsfrei ist.
Gesichert ins Silo
Dann gab es für die Zuhörer schockierende Nachrichten. Markus Schnauer von der Maschinenfabrik Köster begann seinen Vortrag mit Pressemeldungen zu tödlichen Unfällen in Getreidesilos. Es waren erstaunlich viele in den letzten Jahren und der Vertriebsingenieur hatte die volle Aufmerksamkeit des Plenums. Sein Unternehmen bietet baumustergeprüfte Siloeinfahranlagen an. Diese Prüfung ist wichtig, da die Sicherheitsvorschriften für Siloeinfahrgeräte nicht immer eindeutig sind.
Es gelten nicht nur Maschinenrichtlinien, sondern auch Vorgaben der BGN. Die EG-Baumusterprüfung berücksichtigt alle relevanten Normvorschriften für Geräte, mit denen in Silos Personen hochgezogen werden und sie gilt für fünf Jahre. Damit sind Silobesitzer auf der sicheren Seite, denn es gibt keinen Bestandschutz für technische Anlagen mit Sicherheitsmängeln. Nach aktuellem Stand muss eine Anlage an der Seileinfahrwinde zwei redundante Tragseile mit 8-facher Sicherheit haben, dazu ein redundantes Bremssystem, eine Sicherung gegen Getriebebruch, Möglichkeit bei Stromausfall und vieles mehr. Einige Punkte können nachrüstet werden, jedoch sollte für die Anlage eine gültige Baumusterprüfung vorliegen, bevor jemand damit ins Silo absteigt. Die Sorgfaltspflicht bleibt bestehen, auch wenn eine Fremdfirma tätig wird, denn der Silobetreiber bleibt immer verantwortlich und somit haftbar.
Heiße Walzen
Frank Rolle berichtet anschließend von seinen Erfahrungen mit den neuen Walzenstühlen der Rolle Mühle. Die größere Anzahl an Motoren, erzeugte mehr Wärme und im Sommer löste das öfters den Alarm aus. Die Tür am Walzenstuhl zu öffnen war auf Dauer keine Lösung, deshalb ließ er die Türen durchlässig machte durch ein gestanztes Muster. Er überlegte dann, wie er das Lager kühlen kann, ohne einen zusätzlichen Stromfresser anzuschließen. Dazu wollte er den Antrieb durch das Walzenrad mit einem Lüfterrad kombinieren. Ein Pappmodell wurde entworfen und eingesetzt und als es sich bewährte, schweißte ihm eine Metallbaufirma einen stabilen Prototyp. Seine Innovationskraft zahlte sich aus. Als alle Walzenstühle mit dem ausgewuchteten Lüfterrad umgerüstet waren, blieb der Stromverbrauch gleich, aber am Lager ist es jetzt um ca. 10 Grad kühler.
Manuel Sputh berichtete mit Stefan Zitzmann über den Einbau eines Farbsortierers in der Mühle Ingersleben (mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben von M+M). Jochen Zitzmann ergänzte den Vortrag und zeigte, wie er seine Probleme mit dem Walzenantrieb gelöst hat. Hin und wieder sind die Spannhülsen an den schwächsten Stellen gebrochen. Er überlegte sich eine Lösung und bat die polnische Firma Balaguer um Unterstützung. Die schickte einen Techniker, der sich vor Ort mit der Lage vertraut machte. Als Lösung bot er an, die Antriebe durch konische Achsschenkel mit Gewinde zu ersetzen. Zwei Walzen wurden als Prototyp gefertigt und eingebaut. Das Ergebnis hat überzeugt und der Müller lobte den Kundenservice, der ihm den Kauf neuer Walzen erspart hat.
Kompakte smarte Mühle
Franz Schmid berichtet vom Bau einer Halle für eine Mühlenanlage in Rumänien (M+M 5-6, S. 14-17) und stellt anschließend eine neue kompakte und smarte vierphasige Mühle vor, die sein Unternehmen speziell für kleinere Anwendungen entwickelt hat. Es können vier Passagen vermahlen werden, beispielsweise Spezialmehle und glutenfreie Mehle. Die Anordnung ist übereinander, deshalb hat die Mühle einen relativ kleinen Platzbedarf. Das Gerät kann verschraubt werden und passt in einen 40-Fuß-Seecontainer. Die meisten Getreidesorten können mit der kompakten Mühle verarbeitet werden, von Buchweizen bis zu Hirse, Mais oder Reis. Probleme bei der Verschiebung der Materialien sieht Franz Schmid nicht, lediglich Drehzahl und Siebbespannungen sind zu ändern. Die Geräteteile sind so ausgelegt, dass man überall reinkommt und alles problemlos reinigen kann.
Liste der Aussteller: Bühler, Müfagro, Spezialbürsten Hochmuth, FrigorTec, Minderleinsmühle, Satlog, Ingenieurbüro Barthel, KMH Kammann, Sallhofer, FDWaagenbau, Rückert, Singold, VAS Software, Högemann, Rüter, Ruwac, Köster, Strobel&Co.,Austus, Kastenmüller, Heitling Fahrzeugbau, Farwick, Hentschke + Sawatzki,Balaguer, Fawema, Schütze Verpackungen, R-Biopharm, Service ERP.
Sekt und Kuchen
Die mitgereisten Müllerinnen, Mitarbeiterinnen und Begleiterinnen nahmen am ersten Tag nachmittags am Damenprogramm teil und besuchten u.a. die Sektkellerei Rotkäppchen. Dort im schön gestalteten Museum und anschließend beim Sektempfang boten sich viele Möglichkeiten zum Kennenlernen und zum Austausch.
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Der Bayerische Müllerbund e.V., Landesverband der Bayerischen Mühlen, wurde 1910 in Landshut – Ellermühle als „Vereinigung bayerischer mittlerer und kleinerer Handels- und Kundschaftsmühlenbesitzer“ gegründet. Schnell entwickelte er sich zum mitgliederstärksten Berufsverband der Müller(innen) in Deutschland. Heute versinnbildlicht er eine junge, moderne Organisation mit dem Anspruch die Zukunft des Müllerhandwerks maßgeblich mitzugestalten.
Täglich kommen Milliarden Menschen mit Technologien von Bühler in Kontakt, um ihre Grundbedürfnisse an Lebensmitteln und Mobilität zu erfüllen. Bühlers Technologien sind in Smartphones, Solarmodulen, Windeln, Lippenstift und Geldscheinen enthalten. Sie sind in den Lebensmitteln zu finden und in Fahrzeugen. Das Ziel der Bühler Group ist es, Innovationen für eine bessere Welt zu entwickeln, die gesund, sicher und nachhaltig sind.
FD Waagenbau GmbH mit Sitz in Fürstenwalde/Spree ist ein führender Anbieter im Bereich des Waagenbaus und der Wägetechnik. Bereits seit 1990 beschäftigt er sich mit Wägen und Dosieren. Dank des Know-Hows in Entwicklung, Konstruktion und Fertigung bietet das Unternehmen eine Vielzahl an Wägetechnologien in einem Wägebereich von Milligramm bis hin zu mehreren hundert Tonnen.
Hentschke + Sawatzki ist einer der wichtigsten Hersteller von Hochleistungs-Rodentiziden für die professionelle Anwendung. Gleichzeitig ist der Betrieb einer der leistungsstärksten und größten Dienstleistungsorganisationen der Branche – mit Schwerpunkt in der besonders anspruchsvollen Pharma- und Lebensmittelindustrie. Daher sind die Mitarbeiter stets auf der Suche nach den besten Lösungen für die ständig wachsenden Ansprüche ihrer Kunden.
Wer sich für die Automatisierung in der Mischfutter- und Lebensmittelindustrie interessiert, schaut nicht ins Silicon Valley, sondern seit drei Jahrzehnten nach Garrel. Mit der modular aufgebauten fhalcon® Software Suite setzt Högemann neue Maßstäbe und macht die Zukunft der vollintegrierten Prozessleitsysteme zur Realität.
Mit seinen hochwertigen Auslaufsystemen konnte Sallhofer in den letzten 100 Jahren viele Müller überzeugen. Führend mit Produkten wie der Steuersteckdose mit Magnet, dem Vibro Star oder den effizientesten 2-Wege-Ventilen. Das einfach zu installierendes System bringt Vorteile bei der Installation der Ausläufe.