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Interview

Was auf Mühlen und Futtermittelhersteller 2026 zukommt

EU-Regulierungen zu Lieferketten und Berichtspflichten

Veröffentlicht am: 
2
March
2026
Lesezeit:
0
Min
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Was auf Mühlen und Futtermittelhersteller 2026 zukommt

EU-Regulierungen zu Lieferketten und Berichtspflichten

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EU-Regulierungen zu Lieferketten und Berichtspflichten

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EU-Regulierungen zu Lieferketten und Berichtspflichten

Was auf Mühlen und Futtermittelhersteller 2026 zukommt

EU-Regulierungen zu Lieferketten und Berichtspflichten

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Interview
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2
March
2026
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Copyright: Angelika Niebler
Prof. Dr. Angelika Niebler, Mitglied des Europaparlaments im Interview.

Die EU hält an ihrem Ziel fest, die Berichtspflichten rund um Lieferketten auszuweiten und Grenzwerte abzusenken. Gleichzeitig wächst der politische Druck auf die Gremien der EU, Unternehmen zu entlasten. Was auf Mühlenbetriebe ab 2026 zukommen kann, erläutern Angelika Niebler, Mitglied des Europaparlaments im Interview.

Gastartikel von:
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Entwaldungsfreie Lieferketten: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bleibt, aber das Startfenster verschiebt sich. Je näher Betriebe an den Rohstoffströmen von Soja arbeiten, desto eher werden sie Teil der EUDR-Nachweiskette. Im Herbst 2025 hat die EU-Kommission angekündigt, den Start zu verschieben, nach Unternehmensgröße zu staffeln und die Umsetzung zu glätten. Auch wenn ein Mühlenbetrieb nicht direkt im Sinne der EUDR agiert, könnten Abnehmer und Vorlieferanten ab 2026 häufiger Nachweise verlangen.

Berichtspflichten

Für die Getreideverarbeitung wirken Nachhaltigkeitsregeln meist indirekt. Erstens fragen Großkunden und Handel Scope-3-Daten ab. Zweitens koppeln Banken und Versicherer Kreditkonditionen und Policen zunehmend an die ESG-Datenqualität. Das Grundgerüst steht, aber der Umfang wackelt politisch. Seit Ende 2025 wird offen über Entlastungen, höhere Schwellenwerte und spätere Fristen diskutiert. Für die Branche heißt das: Die Anforderungen verschwinden nicht, aber ihre Taktung kann sich verändern. Typische Folgen wären neue Lieferantenklauseln, Auditrechte oder die Pflicht zur Weitergabe von Nachweisen. Deutschland will seine Verwaltungspraxis seit Oktober 2025 geändert haben, was den Wegfall von BAFA-Prüfungen von Unternehmensberichten und die Verhängung von Bußgeldern nur noch bei schweren Vorwürfen betrifft. Die Novelle ist aber noch nicht offiziell in Kraft.

Verpackung

Mit der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) geht die EU vom Richtlinienregime stärker in Richtung unmittelbar geltender Vorgaben. Der rechtliche Text liegt als Verordnung vor. Für Lebensmittel und Futtermittel gehören Verpackung und Logistik zu den Kostentreibern und die PPWR erhöht den Druck auf Materialdaten und Design. Für Getreideverarbeiter kann das belastbare Spezifikationen zu Sackware, Big Bags, Folien, Etiketten und Palettensicherung bedeuten sowie die Schaffung von Schnittstellen zum Verpackungslieferanten.

Green Claims

Das Risiko für Marketingaussagen kann weiter steigen. Parallel zu harten Stoffstromregeln verschärft die EU den Blick auf Umweltaussagen. Das betrifft nicht nur Konsumgüter, sondern auch B2B-Kommunikation, Nachhaltigkeitsberichte, Kundenportale und Websites. Wer etwa „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ schreibt, muss belastbare Nachweise vorhalten. Welche Formulierungen ab wann konkret unzulässig werden, ist ungewiss. Sicher ist aber: Abnehmer und Wettbewerber greifen Aussagen zunehmend an, wenn Messmethoden fehlen.

Lebensmittelsicherheit

Mikrobiologie, Mykotoxine und Kontaminanten bleiben Top-Themen. Für Mühlen und Mischfutterwerke geht es um Produktionsfreigaben, Kundenreklamationen und Auflagen von Behörden. Die Lage bleibt dynamisch, weil sich die Kontaminationsprofile durch äußere Einflüsse verschieben. In der Praxis kann sich deshalb nicht nur die Rechtsseite verschärfen, sondern auch die Kundenanforderungen, wie niedrigere interne Grenzwerte, zusätzliche Screeningtests und engere Chargensteuerung. Entscheidend ist dabei weniger das einzelne EU-Datum als die Risikolage der Ernte und das Qualitätsprofil im Einzugsgebiet.

In der Mühlen- und Mischfutterpraxis bedeutet mehr Regulierung selten nur ein neues Dokument. Meist zwingt sie Unternehmen, Prozesse zu standardisieren, Datenketten zu digitalisieren und Verantwortung neu zu verteilen. Typische Konsequenzen wären: Steigender Dokumentationsgrad im Rohstoffeinkauf, Lieferantenerklärungen, Herkunftsnachweise und Freigabelogiken werden verbindlicher. Zweitens könnten Anforderungen an die Trennlogik wachsen. Das betrifft getrennte Silos oder definierte Umschlags- und Reinigungsprozesse. Indirekte Kosten können steigen durch CO2-Bepreisung und durch mehr Laboranalytik.

Interview mit Prof. Dr. Angelika Niebler

Am 16. Dezember 2025 hat das Europäische Parlament beschlossen, dass Entlastungen bei der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Lieferkettengesetzgebung (CSDDD) kommen. Entlastung sei in Sicht.

Prof. Dr. Angelika Niebler, Mitglied des EU-Parlaments

Prof. Dr. Angelika Niebler, Mitglied des Europäischen Parlaments und stellvertretende Parteivorsitzende der CSU, stellt ihre Position im Europäischen Parlament wie folgt dar:

„Wenn die Bürokratie die Oberhand gewinnt, bleibt der Fortschritt auf der Strecke. Diese Aussage von Franz Josef Strauß hat nichts an Aktualität verloren – im Gegenteil. Unsere Unternehmen sind innovativ, sind fähig, Fortschritt zu gestalten, wenn wir sie denn lassen; doch daran fehlt es eben. Unsere Unternehmen ersticken in bürokratischen Auflagen, in Berichtspflichten, in Dokumentationspflichten, Taxonomie, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Lieferkettengesetz, Ökodesignverordnung, Entwaldungsverordnung, Regeln zur Kreislaufwirtschaft, Regeln zu Verpackungen – um nur einige zu nennen. Dann kommen noch hinzu die sogenannten Durchführungsbestimmungen in den delegierten Rechtsakten, weitere Detailvorgaben, hunderte von Seiten mit Vorgaben, die unsere Unternehmen umsetzen müssen. Das ist ein regulatorischer Overkill. Ich glaube, wir müssen radikal umsteuern. Wir brauchen eine Kehrtwende, wir müssen unser gesamtes Regelwerk auf den Prüfstand stellen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auch den Mut haben, unnötige Regelungen einfach mal abzuschaffen.“ Prof. Dr. Angelika Niebler.

M+M: Wie hoch ist die Chance, dass der regulatorische Overkill, wie Sie die bürokratischen Vorgaben der EU bezeichnen, beendet wird?

Prof. Dr. Angelika Niebler: Entbürokratisierung steht in Brüssel derzeit ganz oben auf der Agenda. Ich unterstütze die vorgeschlagenen Entlastungspakete für die Wirtschaft, die als „Omnibusse“ bezeichnet werden. Im Kern geht es darum, EU-Vorschriften noch einmal gezielt zu überprüfen und überall dort radikal zu vereinfachen, wo es möglich und sinnvoll ist. Die Kommission überprüft hierzu jeden einzelnen Sektor, z.B. Vorschriften für die Landwirtschaft, Chemie, Umweltauflagen, Digitalgesetzgebung und vieles mehr. Es tut sich also tatsächlich viel. Den ersten sogenannten Omnibus haben wir bereits verabschiedet. Hierbei ging es um die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der EU-Lieferkettenregelung (CSDDD). Dass das Europäische Parlament dieses Paket kurz vor Weihnachten final bestätigt hat, war ein Erfolg. Damit haben wir auch den Ton für die kommenden Monate gesetzt, in denen weitere Vereinfachungspakete anstehen.

M+M: Was wurde konkret im Bezug zur europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Lieferkettengesetzgebung erreicht?

Prof. Dr. Angelika Niebler: Die Vereinfachungen sind spürbar. Künftig sind nach der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von 450 Mio. Euro berichtspflichtig. Im Vergleich zum ursprünglich angesetzten Schwellenwert von 250 Mitarbeitern fallen damit über 80% der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich. Die Sorgfaltspflichten nach der Lieferkettengesetzgebung greifen künftig erst für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 1,5 Mrd. Euro. Die Pflicht zur Erstellung von Klimatransaktionsplänen entfällt komplett. Zudem können Unternehmen ihre Berichterstattung auf die Bereiche in der Lieferkette fokussieren, in denen Risiken am wahrscheinlichsten sind. Diese Vereinfachungen sind ein Erfolg. Mit ihnen gewinnen Unternehmen Zeit, sich auf ihr Kerngeschäft und Innovationen zu konzentrieren, anstatt Fragebögen auszufüllen.

M+M: Sie kritisieren Berichtspflichten und Dokumentationspflichten insgesamt, einschließlich Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Welche konkrete Entlastungslinie vertreten Sie innerhalb der EVP für die nächsten 12 bis 24 Monate und was tun Sie konkret, damit Unternehmen weniger Datenpunkte erheben, weniger Prüfnachweise liefern und weniger parallellaufende Fragebögen bedienen müssen?

Prof. Dr. Angelika Niebler: Die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) werden derzeit überarbeitet. Diese müssen vereinfacht, quantifiziert und praxistauglich gestaltet werden. Die sogenannte European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat der Kommission bereits eine Überarbeitung vorgelegt, die die verpflichtenden Datenpunkte um rund 60% reduziert. Doch das allein reicht nicht: Die Reduktionen müssen inhaltlich sinnvoll sein und echte Erleichterungen bringen, statt nur einzelne Punkte zusammenzulegen. Zudem muss eine bessere Vergleichbarkeit der Unternehmensberichte erreicht werden – beispielsweisedurch klarere Definitionen. Hierfür werde ich mich in meiner parlamentarischen Arbeit auch in den kommenden Monaten weiterhin einsetzen.

M+M: Welche Zuarbeiten (Fallstudien/Daten) würden Sie sich von den Mühlenverbänden wünschen, damit Sie Ihre Positionen im Parlament und gegenüber der Kommission stärker vertreten könnten?

Prof. Dr. Angelika Niebler: Als Abgeordnete informiere ich mich sehr umfassend; ich lese viele Stellungnahmen und führe zahlreiche Gespräche zu den einzelnen Themen. Besonders hilfreich ist es, wenn Verbände praxisnahe Einblicke anhand konkreter Beispiele geben. Die Mühlenverbände sind insoweit schon gut aufgestellt. Ganz unabhängig davon freue ich mich immer über einen offenen und konstruktiven Austausch. Vielen Dank daher auch für das Interview und Ihr Interesse an meiner Arbeit.

Prof. Dr. Angelika Niebler im Europäischen Parlamentsgebäude.
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