Fallstricke und Hürden für ausländische Fachkräfte
Fachkräfte aus dem Ausland anwerben
Fallstricke und Hürden für ausländische Fachkräfte
Fachkräfte aus dem Ausland anwerben
Fallstricke und Hürden für ausländische Fachkräfte
Fachkräfte aus dem Ausland anwerben

Fallstricke und Hürden für ausländische Fachkräfte
Fachkräfte aus dem Ausland anwerben
Dr. Christian Seynstahl ist promovierter Diplom-Geograph und Leiter des Fachbereichs Standortpolitik und Unternehmensförderung der IHK Würzburg-Schweinfurt. Dort verantwortet er mit seinem Team neben vielen anderen Themen auch die Fachkräftesicherung. Er sprach mit Mühle + Mischfutter über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Möglichkeiten für Mühlen, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen.
M+M: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) von 2020 soll es Unternehmen leichter machen, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Mitte 2023 wurden weitere Richtlinien zur Fachkräfteeinwanderung verkündet. Einige davon sind bereits in Kraft, andere werden zum 1. März und 1. Juni 2024 in Kraft treten. Wird es für Mühlenbetriebe nun leichter, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen?
Dr. Christian Seynstahl : Grundsätzlich ja. Die Novellierung des FEG sieht einige zentrale Erleichterungen für Unternehmen vor, Fachkräfte aus dem außereuropäischen Ausland in Deutschland zu beschäftigen. Eine der großen Neuerungen ist, dass zukünftig jede anerkannte Qualifikation in nicht-reglementierten Berufen zu jeder qualifizierten Beschäftigung berechtigt. Ein Koch aus einem EU-Drittstaat kann bspw. nun auch als Kaufmann für Büromanagement beschäftigt werden. Auch der Zugang zur „Blauen Karte EU“ für Akademiker wurde erleichtert. Die Mindestgehaltsgrenze wurde hier auf 50% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung gesenkt – für Engpassberufe sogar auf 45,3%. Dies gilt nun beispielsweise auch für IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss, jedoch mit dreijähriger vergleichbarer Berufserfahrung. Im Zuge der Neuerungen ab 1. März sinkt die notwendige Berufserfahrung dann auf zwei Jahre. Deutschkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Ebenfalls können Unternehmen ab März im Rahmen der sogenannten Erfahrungssäule des FEG auch Fachkräfte ohne Anerkennung in Deutschland einstellen, sofern diese über einen anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Hierbei ist jedoch eine Mindestgehaltsgrenze von 45,3% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung verpflichtend. Bei Tarifbindung sind Abweichungen möglich. Die Mindestgehaltsgrenze ist für viele Berufsgruppen über dem bundesweiten Durchschnittsgehalt. Dahingehend sind wir noch gespannt, wie die neue Regelung angenommen wird und ob sie die erhoffte Erleichterung und Akzeptanz findet.
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M+M: Haben Sie einen Rat für Mühlenbetreiber, die Fachkräfte aus dem Ausland suchen? (Etwa: Gibt es spezielle Regionen mit günstigeren Rahmenbedingungen zum Anwerben? Oder gibt es Institutionen oder Hilfsangebote auch der IHK für Müller?)
Dr. Christian Seynstahl: Moderne Mühlen beschäftigen eine Vielzahl an Berufsgruppen, von den eher handwerklichen bzw. technischen Jobs bis hin zu IT-Fachkräften oder Kaufläuten etc. Es gibt kein Angebot, das speziell auf Mühlen ausgerichtet ist, dafür ist die Belegschaft eines Mühlenbetriebs in berufsfachlicher Sicht zu breit gefächert. Es gibt grundsätzlich schon einige Länder, die sich besonders für die Personalgewinnung eignen. Hierzu zählen unter anderem die nordafrikanischen Küstenstaaten, Südafrika, die Türkei, Indien, Vietnam, Mexiko, Brasilien oder Indonesien.
Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ hat eine eigene Jobbörse, über die Unternehmen im Ausland befindliche Fachkräfte auf sich aufmerksam machen können. Auch das Projekt „Hand in Hand – International Talents“ der DIHK bietet verschiedene Unterstützungsangebote, um Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren und zu integrieren. Empfehlenswert ist auch das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ der DIHK und des ZDH. Über deren kostenfreie Matching-Plattform können Unternehmen internationale Fachkräfte finden.
M+M: Was muss ein Mühlenbetrieb tun, wenn es eine Fachkraft im Ausland gibt, die gerne eingestellt werden möchte? Kann die IHK einen Mühlenbetrieb dabei unterstützen und wenn ja, wie?
Dr. Christian Seynstahl: Wichtig ist es, sich im Voraus zu vergewissern, dass der Abschluss der gewünschten Fachkraft im jeweiligen Herkunftsland staatlich anerkannt ist. Ohne diese staatliche Anerkennung haben alle weiteren Schritte zur Einwanderung keine Aussichten auf Erfolg. Die IHKs bieten ihren Mitgliedsbetrieben kostenfreie Basisberatungen zu den verschiedenen Möglichkeiten und Anforderungen der Fachkräfteeinwanderung an. Für das Anerkennungsverfahren ist es wichtig, zu prüfen, ob der Abschluss in Deutschland eine Aussicht auf eine (Teil-)Anerkennung hat. Ist dies nicht der Fall, kann man ab dem 1. März alternativ über die Erfahrungssäule Fachkräfte einwandern lassen. Hier ist jedoch das bereits erwähnte Mindestgehalt zu beachten. Einige IHKs bieten zusätzlich eine Begleitung über den gesamten Einwanderungsprozess hinweg an. Nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt zu Ihrer IHK vor Ort auf oder prüfen Sie die Informationen auf der Internetseite Ihrer zuständigen Kammer.
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