Fördermittel für Energieeffizienz und Klimaschutz

Welche Hilfen und Zuschüsse gibt es für KMUs

Fördermittel für Energieeffizienz und Klimaschutz
Mühle
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Welche Hilfen und Zuschüsse gibt es für KMUs

Fördermittel für Energieeffizienz und Klimaschutz

Veröffentlicht am: 
23
October
2022
Lesezeit:
0
Min
Bild von: 
BFE Institut für Energie und Umwelt.
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October
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Steigende Energiekosten und Klimaschutz-Ziele erfordern meist hohe Investitionen. Gut, dass für viele Maßnahmen Förderprogramme zur Verfügung stehen. Es ist jedoch nicht einfach, den Überblick zu gewinnen und zu entscheiden, welche Förderung im Einzelfall optimal ist.

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Die wichtigsten Förderungen mit Fokus auf Klimaschutz und/oder Energieeffizienz finden sich auf Bundesebene. Dazu gehören:

- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

- Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

- Förderung von Elektromobilität & Ladeinfrastruktur

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Die EEW umfasst fünf Module: Mit Modul 1 werden Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz bei Querschnittstechnologien gefördert. In Modul 2 geht es um Anlagentechnik für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Sie ist förderfähig, wenn über die Hälfte der erzeugten Wärme für die Produktion genutzt wird. Modul 3 beinhaltet MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software, die dazu dienen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Eine Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS ist seit der Novellierung der EEW im Jahr 2021 keine Voraussetzung mehr. In Modul 4 werden Anlagen- und Prozessoptimierungen gefördert, wenn diese den Energie- und/oder Ressourcenbedarf reduzieren. Das gilt jedoch nur für Ressourcen, die im entsprechenden Katalog gelistet sind. Hierfür ist zudem ein Einsparkonzept vorzulegen, das von einem BAFA-gelisteten Effizienzexperten erstellt wurde.

Bei all diesen Modulen erhalten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (große Unternehmen bis zu 40 %).

Neu ist seit der Novellierung der EEW das Modul 5. Damit werden Transformationskonzepte, also eine längerfristige Strategie zur Dekarbonisierung von Unternehmen, mit 60 % (große Unternehmen 50 %) der beihilfefähigen Kosten, maximal 80.000 Euro, gefördert. Ein Transformationskonzept muss mindestens zehn Jahre umfassen und die Treibhausgas-Emissionen um mindestens 40 % reduzieren. Förderfähig sind die Kosten für Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen sowie für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz, für Energieberater und andere Beratungstätigkeiten. Der Antrag für alle Module der EEW kann online über das Portal easy-Online gestellt werden.

Bundesförderung Wärmenetze

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze fördert Wärmenetze, in denen mindestens 75 % an regenerativer Energie oder Abwärme transportiert wird, mit vier Modulen: Modul 1 befasst sich mit Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien, in denen die Idee und Realisierbarkeit eines effizienten Wärmenetzes untersucht wird. Die Förderquote beträgt bis zu 50 %, maximal zwei Millionen Euro.

Im Modul 2 geht es um die Realisierung des Wärmenetzes, im Modul 3 werden Einzelmaßnahmen unterstützt. Dazu gehören neben der Neuerrichtung oder Transformation ganzer Wärmenetze u.a. auch Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel und Wärmespeicher. Die Förderhöhe bei beiden Modulen beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Investitionen, maximal 100 Millionen Euro. Das Modul 4 befasst sich mit der Förderung von Betriebskosten beim Einsatz von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen. Dieses Modul ist aktuell jedoch noch nicht aktiv.

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Das BEG gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude und fußt auf zwei Säulen: erstens Einzelmaßnahmen im Bestand, zweitens Neubau, Sanierung und Kauf. Antragsberechtigt ist fast jeder, förderfähig sind alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Reduktion der CO2-Emissionen der Gebäude, z.B.:

- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung),

- Anlagentechnik (z.B. Lüftungs- und Raumkühlungsanlagen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Beleuchtungssysteme),

- Wärmepumpen, Biomasse- und Holzpelletheizungen sowie der Anschluss an Wärmenetze, deren Wärme zu mindestens 25 % aus erneuerbaren Energien stammt,

- Heizungsoptimierung,

- Fachplanung, Baubegleitung und das Stellen der Förderanträge.

Die Förderhöhe für Planung und Beratung ist bei Nicht-Wohngebäuden bei 5 Euro/m2 Nettogrundfläche und 20.000 Euro pro Maßnahme gedeckelt. Bei den Maßnahmen liegt der Deckel bei Nicht-Wohngebäuden bei 1.000 Euro/m2 Nettogrundfläche und zehn Millionen Euro pro Maßnahme.

Elektromobilität & Ladeinfrastruktur

Für Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotte elektrifizieren und eine Ladeinfrastruktur aufbauen, sind über verschiedene Institute und Einrichtungen Förderungen zu erhalten, wie BAFA, KfW oder VDI|VDE. Über deren Webseiten sind Details zu den Förderungen schnell zu finden. Auch ein Blick in örtliche Förderprogramme kann sich lohnen.  

Für die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte ist der „Umweltbonus“ des BAFA interessant, der Neuwagen, Zweitzulassungen und Leasingfahrzeuge fördert. Das gilt für reine Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, wenn sie unter 50 g CO2/km emittieren und eine rein elektrische Reichweite von über 60 km haben. Die Förderung beträgt 5.000 Euro für Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge (Hybride: 3.750 Euro) mit einer Investitionssumme von unter 40.000 Euro, darüber liegt sie bei 6.000 Euro (Hybride: 4.500 Euro). Aktuell lauft der „Umweltbonus“ am 31.12.2022 aus, es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass er verlängert wird.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Förderungen gilt hier die Reihenfolge: Zuerst das E-Fahrzeug kaufen, danach den Antrag stellen. Vor dem Kauf sollte die Fahrzeugliste des BAFA geprüft werden, da sie häufig aktualisiert wird. Ausschlaggebend ist der Stand am Tag der Antragseinreichung.

Die Ladeinfrastruktur wird über das Förderprogramm für Flottenanwendungen und Beschäftigte unterstützt. Darunter fallen Kauf und Installation von Ladestationen, wenn sie ein paar Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen sich in einem nicht-öffentlichen Bereich befinden und zu 100 % mit Ökostrom betrieben werden. Spätestens 12 Monate nach der Bewilligung müssen sie installiert sein, was die KfW auch überprüft. Zudem müssen die Ladestationen eine Schnittstelle haben, über die sich ihr Status überwachen lässt und mit der auch der Stromnetzbetreiber sie ansteuern kann. Anders als bei den Fahrzeugen muss hier der Antrag eingereicht werden, bevor die Ladeinfrastruktur beauftragt wird. Der Zuschuss beträgt 900 Euro/Ladepunkt bei einer Investition von mind. 1.285,71 Euro/Ladepunkt (darunter: 700 Euro/Ladepunkt).

Optimale Förderung

Was muss ein Unternehmen nun tun, um an Förderungen zu kommen? Zuerst ist anhand der Förderrichtlinien zu prüfen, ob die geplante Maßnahme förderfähig ist. Wenn das nicht der Fall ist, lässt sich das oft ändern, indem man die Maßnahme leicht abändert. Durch die Anpassung einer Maßnahme können manchmal auch höhere Förderquoten erzielt oder mehrere Förderungen genutzt werden.

Kommt eine oder mehrere Förderungen in Frage, ist das EU-Beihilferecht zu beachten. Meist kann der Antragsteller wählen, ob er die Förderung nach De-Minimis oder AGVO (Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung) beantragt. Bei der De-Minimis-Regelung sind die Gesamt-Fördergelder innerhalb von drei Geschäftsjahren auf 200.000 Euro begrenzt. Bei der AGVO können sie auch darüber liegen, das Antragsprozedere ist jedoch auch deutlich aufwändiger.  

Generell ist es ratsam, den zeitlichen und finanziellen Aufwand für einen Förderantrag der möglichen Fördersumme gegenüberzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass kein Anspruch auf eine Förderung besteht. Auch wenn ein Unternehmen den Antrag korrekt gestellt und alle Bedingungen erfüllt hat, kann die Förderung unter Angabe der Gründe abgelehnt werden.

Außerdem wichtig: Für geförderte Anlagen ist immer eine Nutzungsdauer vorgeschrieben. Wird die Anlage vorher verkauft oder ihre Nutzung geändert, muss das Unternehmen den Fördermittelgeber darüber informieren bzw. den Käufer über das Förderprogramm informieren. Sonst kann es sein, dass die Fördergelder zurückbezahlt werden müssen.  

Im nächsten Schritt sind die Investitionskosten für die geplante Maßnahme abzuschätzen. Hierfür sollten konkrete Angebote eingeholt werden, bei einigen Förderungen müssen diese sowieso mit dem Antrag eingereicht werden. In Zeiten stark steigender Preise sollten Unternehmen zudem angeben, um wieviel Prozent die Kosten bis zur tatsächlichen Beauftragung voraussichtlich steigen werden. Denn oft ist die Höchstsumme mit Antragsstellung fixiert. Was tatsächlich ausbezahlt wird, wird dann anhand der vorgelegten Rechnungen ermittelt.

Bei vielen Förderprogrammen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten empfohlen oder sogar Pflicht, der dann frühzeitig eingebunden werden muss. Eine weitere Voraussetzung ist meist die Beschreibung der Maßnahme mit technischen und/oder wirtschaftlichen Kenndaten.

Die Antragsstellung

Die Förderung ist oft schon passé, wenn ein Unternehmen bereits Leistungen zur Realisierung der betreffenden Maßnahme beauftragt hat. Deshalb: Bevor Aufträge für eine zu fördernde Maßnahme vergeben werden, sollten Unternehmen unbedingt die Bewilligung der Förderung abwarten. Eine Ausnahme ist z.B. das BEG, bei dem gleich nach der Eingangsbestätigung der Antragsunterlagen mit der Umsetzung gestartet werden darf.

Bei der Planung der Maßnahme ist es empfehlenswert, die Bewilligungszeit mit einzuplanen. Üblicherweise sind das zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Ist dann der Fördermittelbescheid eingegangen, sollte er auf Vollständigkeit geprüft werden. Die Angebote, die schon für die Antragsstellung angefragt wurden, sind dann meist noch einmal abzuklären. Geht es dann in die Umsetzung der Maßnahme, ist eine begleitende Dokumentation oft sinnvoll, bei vielen Förderungen ist sie auch Pflicht. Zu guter Letzt erfolgt die Auszahlung der Fördergelder. Auch sie sollte geprüft werden, denn es kommt durchaus vor, dass die Beträge nicht korrekt sind. In aller Regel lässt sich das jedoch schnell mit dem Fördermittelgeber klären.

Übersicht über Fördermittel

Für Förderungen auf EU-Ebene:

www.eu-foerdermittel.eu

Bundes- und Länderförderungen:

www.foerderdatenbank.de

Interaktive Deutschlandkarte mit den Investitionsbanken der einzelnen Bundesländer, die Fördermittel anbieten:  

www.investitionsbank.info

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