Der Mythos von der Pestizidbelastung

Brot und Mehl aus Mitteleuropa bleibt unter Belastungs-Grenzwerten

Der Mythos von der Pestizidbelastung
Getreide
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Brot und Mehl aus Mitteleuropa bleibt unter Belastungs-Grenzwerten

Der Mythos von der Pestizidbelastung

Veröffentlicht am: 
15
October
2023
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Min
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In Lebensmitteln aus Deutschland und der EU werden weiterhin nur selten zu hohe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. In deutschen Erzeugnissen ist im Jahr 2021 der Anteil an Überschreitungen der zulässigen Höchstgehalte im Vergleich zum Vorjahr gesunken, meldet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Januar 2023.

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BVL: Niedriges Niveau bei Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln aus Deutschland

BVL-Auswertung für 2021: Belastung mit Rückständen ist abhängig von der Herkunft der Lebensmittel

Vom 13.01.2023

In Lebensmitteln aus Deutschland und der EU werden weiterhin nur selten zu hohe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. In deutschen Erzeugnissen ist im Jahr 2021 der Anteil an Überschreitungen der zulässigen Höchstgehalte im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Bei Lebensmitteln aus anderen Staaten, insbesondere aus Nicht-EU-Staaten, gab es dagegen einen Anstieg der Überschreitungen, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet.

Die Ergebnisse sind Teil der „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2021“, die das BVL veröffentlicht hat. Von den Untersuchungseinrichtungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer sind hierfür insgesamt mehr als 8,3 Millionen Analysen an 20.603 Lebensmittelproben durchgeführt worden. Dabei wurde bestätigt, dass die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen in Abhängigkeit von der Herkunft variiert.

Betrachtung nach der Herkunft


Für Lebensmittel aus Deutschland war die Anzahl an Überschreitungen nach einem leichten Anstieg im Vorjahr wieder rückläufig und lag 2021 bei 1,1 % (2020: 2,0 %). Bei Erzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten stieg die Überschreitungsquote leicht auf 1,8 % (2020: 1,3 %) an. Einen deutlichen Anstieg der Quote von 7,8 % (2020) auf 10,9 % gab es dagegen bei Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten.

Betrachtung nach verschiedenen Lebensmittelgruppen


Während bei Getreide, Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie Säuglings- und Kleinkindernahrung die Überschreitungsquote sank, wurde bei verarbeiteten Lebensmitteln eine Zunahme an Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte nachgewiesen. Bei Obst und Gemüse blieb die Anzahl an Überschreitungen auf Vorjahresniveau. Vor allem bei Lebensmitteln, deren Verzehr besonders hoch ist, wie Äpfel, Karotten, Kartoffeln oder Tomaten, traten wie in den Vorjahren nur wenige Überschreitungen auf. Bei häufig untersuchten Lebensmitteln (mit mindestens 100 untersuchten Proben) wiesen in Lake eingelegte Weinblätter (71,8 %), Granatäpfel (33,0 %), Sesamsamen (8,7 %) und frische Kräuter (8,2 %) die höchsten Überschreitungsquoten auf.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass für Weinblätter im Vergleich zu Trauben sehr niedrige, allgemeine Rückstandshöchstgehalte auf dem Niveau der analytischen Bestimmungsgrenze festgesetzt sind. Eine Beeinträchtigung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die festgestellten Höchstgehaltsüberschreitungen in Weinblättern ist nicht zu erwarten. Jedoch sind die rechtlich verbindlichen Rückstandshöchstgehalte grundsätzlich einzuhalten. Daher werden einige dieser auffälligen Erzeugnisse, u. a. Weinblätter, Granatäpfel und Sesamsamen, bereits verstärkten Kontrollen bei der Einfuhr in die EU unterzogen.

Manche auffälligen Wirkstoffe nicht mehr zugelassen


Bei den überwiegend risikoorientierten Kontrollen wurden die Lebensmittel auf 1.061 verschiedene Stoffe untersucht. Zwar wurden bei 216 (20,4 %) Wirkstoffen Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt, jedoch generell auf niedrigem Niveau. Zu den Wirkstoffen, bei denen es relativ häufig zu Überschreitungen kam, gehörten Dithiocarbamate, Metalaxyl, Ethylenoxid, Chlorat und Chlorpyrifos. Die drei letztgenannten sind in der EU in Pflanzenschutzmitteln nicht mehr zugelassen.

Hintergrund


Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind kaum zu vermeiden und auch zulässig, sofern sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Auch eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Eine Gesundheitsgefahr darf dabei nicht gegeben sein.

Bewertung von Mühle+Mischfutter

Deutschland hat im Jahr 2021 an die EFSA 1 225 Proben (surveillance + follow-up Proben) zu Getreide und Getreideprodukten wie Mehl in 2021 geliefert. Dengrößten Teil an Rückständen fand die ESFA bei diesen Proben im Reis, der nicht aus Deutschland stammte. Dabei wurden von Deutschland an die EFSA keine Daten zu Brot oder Ergebnisse von Brotproben übermittelt. Aussagen hierzu wie: Brot mit Pestiziden belastet sind also frei erfunden und haben keine Datenbasis.

Die von Deutschland übermittelten Proben kamen von deutschen Feldern, den europäischen Ländern und aus Drittländern, wie der Türkei. Nur einige der Proben stammen aus Deutschland oder Österreich. Der EFSA lagen zudem keine Daten aus der Schweiz vor. Von den Proben mit Rückständen (jedoch unter dem Grenzwert) ist der größte Teil Reis aus Drittländern. In der Gesamtbeurteilung gehörte Getreide zudem nicht zu den Lebensmitteln, mit signifikanten Abweichungen vom Mittelwert. Dies waren andere Proben, beispielsweise Weinblätter aus der Türkei. Die wurden mit untersucht, wegen Beanstandungen in der Vergangenheit.

Wir begrüßen, wenn Verbraucher und Vereine an gesunden und rückstandsfreien Getreiden interessiert sind. Getreide ist ein Naturprodukt und Grundnahrungsmittel. Jeder Konsument hat ein Anrecht auf qualitativ hochwertige und rückstandsfreie Getreideprodukte.

Die Branche der Getreideverarbeiter hat dazu viele Anstrengungen, Forschungen und Investitionen getätigt und führt selber Kontrollen durch und unterliegt einer ständigen Kontrolle der Aufsichtsbehörden. Mehl ist heute auch wegen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sicher, wie anders sollen Gefahren beispielsweise durch Mykotoxine vermieden werden. Bei heutigen sehr sensiblen Messmethoden ist der Nachweis auch minimaler Restmengen wahrscheinlich. Hier haben sich die Akteure auf Grenzwerte geeinigt.

Die gefährliche Desinformationskampagne von Foodwatch

Getreideprodukte von mitteleuropäischen Erzeugern liegen zu 99,99% unterhalb der Grenzwerte für eine Pestizidbelastung. Dennoch gibt Foodwatch folgende Desinformation in einer Pressemitteilung heraus: „Bei der Herstellung von Brot, Haferflocken und anderen Getreideprodukten kommen oftmals gefährliche Pestizide wie Glyphosat zum Einsatz – mit gravierenden Folgen für Umwelt, Klima und Artenvielfalt”, erklärte Annemarie Botzki von foodwatch. „Die Supermärkte sollten ihre Marktmacht nutzen und nur noch pestizidfreie Getreideprodukte verkaufen – das würde den Pestizideinsatz in Deutschland auf einen Schlag halbieren. Wenn unser tägliches Brot pestizidfrei wäre, dann wäre das ein Riesenschritt hin zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Landwirtschaft.”

Annemarie Botzki beruft sich für diese Aussagen auf die EFSA. Fakt ist: Bei deutschen EFSA-Proben wurden 5.768 Lebensmittel auf Glyphosat analysiert. Davon waren 5.734 Proben, also 99,41 % ohne Rückstände von Glyphosat. Zu Rückständen in Broten hatte Annemarie Botzki von Foodwatch gar keine Proben, die auf irgendeine Art von Pestiziden analysiert worden wären. Sie hatte ebenfalls keine Daten aus der Schweiz. Foodwatch macht sich mit solchen Desinformationen lächerlich. Diese Aussagen, die ohne ausreichende Datenbasis einfach in einer Pressemitteilung veröffentlicht werden, verschärfen zudem die Auseinandersetzung um den sinnvollen Einsatz von Pflanzenschutz. Verbraucher und Kunden der Getreidebranche werden mit den falschen Aussagen von Foodwatch bewusst und fahrlässig getäuscht.

Bei Getreide möchten Verbraucher sichere Lebensmittel und keine lebensgefährlichen Verunreinigungen durch pflanzliche und tierische Erreger, die Angst davor kennen noch unsere Vorfahren. Die Forderung nach einer pestizidfreien Getreideerzeugung gehört ins Land der Märchen, sie ist einfach nur realitätsfern.

Dazu Rainer Miserre, Geschäftsführer Verlag Moritz Schäfer:

Bei den vorliegenden Daten zu Rückständen in Getreideproben, die meist nicht einmal aus mitteleuropäischem Anbau stammen, von dem unsere Branche ihr Getreide größtenteils bezieht, von einer Pestizidbelastung bei jedem dritten Getreideprodukt zu sprechen, ist  ruf- und geschäftsschädigend und eine bewußte Desinformation. Getreideprodukte aus Mitteleuropa sind sicher. Wir fordern deshalb von Foodwatch eine Richtigstellung und eine Entschuldigung bei Getreideverarbeitern und Verbrauchern.

Anzahl der Proben nach Getreideart

Hier die Anzahl der Proben aus Deutschland, die der EFSA zur Verfügung gestellt wurde zu Getreide und Getreideprodukten (kein Brot!). Jedoch sind es nicht nur heimische Produkte, sondern auch Produkte aus der EU und aus Drittstaaten:

Buchweizenmehl inkl. Pseudogetreide wie Quinoa und Chia (115 Proben), Dinkel (36 Proben), Gerste (17 Proben), Hafer (21 Proben), Hirse (6 Proben), Mais (7 Proben), Reis (320 Proben), Roggen (57 Proben), Weizen (192 Proben), Hopfen (5 Proben), Sesamsamen (138 Proben), Buchweizenmehl (6 Proben), Dinkelflocken (27 Proben), Dinkelmehl (14 Proben), Haferflocken (55 Proben), Hirsemehl (2 Proben), Gerstengraupen (2 Proben), Gerstenmalz (4 Proben), Maiskonserven (3 Proben), Maisgrieß (2 Proben), Rapsöl (6 Proben), Sesamöl (2 Proben) Reisflocken (2 Proben), Roggenschrot (4 Proben), Roggenmehl (167 Proben), Weizenkleie (1 Probe) und Weizenmehl (133 Proben).

Die Tabellen zum Bericht kann jeder hier auf der Homepage des BVL als PDF ansehen und herunterladen.

Hintergrundinformation des BVL zur Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2021


Hinweis des BVL: Ein Großteil der Proben wird risikoorientiert genommen: Die Ergebnisse repräsentieren deshalb nicht die durchschnittliche Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln

Vom 13.01.2023
Der jährliche Bericht „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln“ gibt die Ergebnisse der Untersuchungen von Lebensmitteln auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wieder. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 396/2005.

Von den 20.603 Lebensmittelproben, die im Jahr 2021 in den amtlichen Laboratorien der Bundesländer auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen untersucht wurden, wurden 5.351 Proben zufallsverteilt im Rahmen des Monitorings genommen. Dabei wird das Ziel verfolgt, repräsentative Aussagen über die Verbraucherexposition treffen zu können. Bei den anderen 15.252 Proben wurde die Probenauswahl auf Lebensmittel ausgerichtet, die erfahrungsgemäß häufiger Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte aufweisen bzw. die in der Vergangenheit auffällig waren. Durch diese risikoorientierte Vorgehensweise der Kontrollbehörden ist der Anteil an Proben, bei denen Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt werden, unverhältnismäßig hoch und spiegelt nicht die durchschnittliche Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln wider.

Eine Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes ist in den meisten Fällen nicht mit einer direkten Gefährdung der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzusetzen, da die gesetzlich festgelegten Rückstandhöchstgehalte in der Regel deutlich unter den gesundheitsschädlichen Grenzwerten liegen. Nicht verkehrsfähige Lebensmittel werden beanstandet und dürfen nicht mehr im Handel angeboten werden.
Den Bericht gibt es zum Herunterladen auf der Homepage des BVL, siehe den Link oben.

Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen ist abhängig vom Herkunftsland


Im Untersuchungsjahr 2021 wurde bestätigt, dass Lebensmittel aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten weniger mit Rückständen belastet sind als Erzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten. So lagen die Quoten für Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte für Waren aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich bei 1 bis 2 %, für Waren aus Nicht-EU-Staaten dagegen zwischen 5 und 10 %. Für das Jahr 2021 wurde mit 10,9 % (2020: 7,8 %) ein neuer Höchststand erreicht. Der Anstieg kann verschiedene Ursachen haben. Zum Bei-spiel können wegen der Witterungsbedingungen in den Herkunftsländern verstärkt Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen.

Ergebnisse zu Rückständen in den verschiedenen Lebensmittelgruppen


Während für die anderen Lebensmittelgruppen die Überschreitungsquote im Vergleich zum Vorjahr stagnierte (Obst und Gemüse) oder sogar sank (Getreide, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Säuglings- und Kleinkindernahrung), war bei der Gruppe der verarbeiteten Lebensmittel ein deutlicher Anstieg an Überschreitungen auf 8,2 % im Jahr 2021 (2020: 3,1 %) festzustellen. Der Anstieg kann u. a. darauf zurückzuführen sein, dass insbesondere die regelmäßig untersuchte Auswahl an verarbeiteten Lebensmitteln in den vergangenen beiden Jahren deutlich erweitert wurde, speziell um Lebensmittel, die in der Vergangenheit auffällig waren. Besonders häufig wurden erneut die Rückstandshöchstgehalte bei verarbeiteten Weinblättern überschritten. So wurden in 71,8 % der Proben von in Lake vor- und zubereiteten Weinblättern Rückstände über den festgesetzten Höchstgehalten festgestellt.

Die verwendeten Weinblätter werden in der Regel nicht als eigenständiges Erzeugnis angebaut, sondern stellen vielmehr ein Nebenprodukt der Traubenerzeugung dar. Beim Anbau von Kelter- bzw. Tafeltrauben werden üblicherweise Pflanzenschutzmittel angewendet, deshalb sind entsprechende Rückstände auch in Weinblättern zu erwarten. Da bisher nur Anträge für die Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten für Trauben, aber nicht für Weinblätter gestellt wurden, sind für Weinblätter überwiegend sehr niedrige, all-gemeine Höchstgehalte auf dem Niveau der analytischen Bestimmungsgrenze festgesetzt. Eine Beeinträchtigung der Verbraucher durch die festgestellten Höchstgehaltsüberschreitungen in Weinblättern ist nicht zu erwarten. Die rechtlich verbindlichen Rückstandshöchstgehalte sind jedoch grundsätzlich einzuhalten. Zudem werden Weinblätter, als eines der auffälligen Erzeugnisse, bereits verstärkten Kontrollen bei der Einfuhr gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 unterzogen.

Wirkstoffe


Wirkstoffe mit relativ häufigen Überschreitungen im Jahr 2021 waren Dithiocarbamate, Ethylenoxid, Metalaxyl, Chlorat und Chlorpyrifos.

Chlorat und Chlorpyrifos dürfen EU-weit nicht mehr in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden.

Die Anwendung von Ethylenoxid als Pflanzenschutzmittel ist in Deutschland seit 1981, in der EU seit 1991 verboten. In den Jahren 2020 und 2021 waren hohe Funde von Ethylenoxid-Rückständen in Sesamsamen mit Ursprung Indien Gegenstand diverser Warnungen im Schnellwarnsystem RASFF. Aufgrund der nachgewiesenen Ethylenoxid-Befunde sind seit Oktober 2020 bestimmte pflanzliche Lebensmittel wie Sesamsamen, Okra oder Gewürze, aber auch Zusatzstoffe und Verdickungsmittel in die Anhänge I bzw. II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 aufgenommen worden und unterliegen verstärkten Importkontrollen.

BZfE zu Pflanzenschutzmittel in Getreide


Rückstände keine Gefahr für die Gesundheit meldete das Bundeszentrum für Ernährung in seinem Newsletter vom 25. Oktober 2023. Pflanzenschutzmittel bewahren Pflanzen vor Schaderregern wie giftbildenden Schimmelpilzen, Unkräutern oder Schadorganismen. So sichern sie den Ertrag und schützen die Ernte. Im Getreideanbau verhindern sie vor allem eine Verunreinigung mit gesundheitsschädlichen Mykotoxinen, das sind Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Dort werden Fungizide eingesetzt, das sind Wirkstoffe die Pilze oder ihre Sporen abtöten oder ihr Wachstum verhindern.

Nach Angaben von foodwatch sind in 37 Prozent der Getreideprodukte in Europa Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachweisbar. Diese Aussage stützt sich auf eine Auswertung von Informationen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Danach wurden in 837 von 2.234 Proben aus unverarbeitetem Getreide sowie Getreideprodukten Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen nachgewiesen. In 14 Proben (0,6 Prozent) war der Rückstandshöchstgehalt (RHG) überschritten. Insgesamt wurden 65 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe festgestellt.

Nach der Beurteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) schließen die Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher aus. Das BfR ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Bundesregierung, die nach international anerkannten Kriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erarbeitet.

Das BfR erklärt seine Einschätzung folgendermaßen: Vor ihrer Genehmigung werden Pflanzenschutzmittel umfassend auf mögliche gesundheitliche Risiken geprüft und bewertet. Auch wenn Pflanzenschutzmittel sachgerecht eingesetzt werden, kann es vorkommen, dass Rückstände in der Ernte und in den daraus hergestellten Lebensmitteln nachweisbar sind. Von geringfügigen Mengen gehe aber in der Regel keine gesundheitliche Beeinträchtigung aus, so das BfR.

Der gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgehalt (RHG) gibt an, welche Menge eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffs ein Lebensmittel höchstens enthalten darf. Die Festlegung dieser Höchstmengen liegt laut BfR jedoch deutlich unter den für die betreffenden Mittel gesundheitlich relevanten Referenzwerten. Die Überschreitung eines RHG ist daher auch nicht mit einem gesundheitlichen Risiko gleichzusetzen. Dies gelte nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auch für Rückstände von mehreren Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in einer Probe. Mögliche Wechselwirkungen werden übrigens bei der Bewertung berücksichtigt.

Auf der Homepage des BZfE finden Sie weitere Informationen.

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