Was ändert sich praktisch in der Mühle?
Jan Cordesmeyer zu EU-Berichtspflichten und Lieferketten
Was ändert sich praktisch in der Mühle?
Jan Cordesmeyer zu EU-Berichtspflichten und Lieferketten
Was ändert sich praktisch in der Mühle?
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Was ändert sich praktisch in der Mühle?
Jan Cordesmeyer zu EU-Berichtspflichten und Lieferketten
Jan Cordesmeyer leitet in der 4. Generation die Hemelter Mühle als geschäftsführender Gesellschafter und ist Vizevorsitzender von European Flour Millers. Er sieht die Mehlmühlenindustrie vor Herausforderungen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bedrohen.
European Flour Millers ist der Verband, der die europäischen Mehlmühlen auf europäischer Ebene vertritt. Seine Mitglieder sind die nationalen Verbände aus 28 europäischen Ländern. Da er in seiner Funktion über 9% der Vermahlungskapazität in Europa repräsentiert, kann er die Interessen der Branche glaubwürdig und fundiert vertreten.
M+M: Die EU verschiebt die EUDR-Umsetzung um ein Jahr. Bedeutet das für die Mühlen eine Entspannung an der Datenfront?
Jan Cordesmeyer: Es hat sich bei der EUDR ja nicht nur der Zeitpunkt des Inkrafttretens geändert. Zusätzlich sind Entlastungen für weiterverarbeitende Unternehmen geschaffen worden. Damit wurde eine wichtige Forderung der getreideverarbeitenden Branche erfüllt, für die wir uns sowohl als Unternehmen, als auch mit unseren Verbänden in Deutschland und Brüssel eingesetzt haben. Doch es besteht noch Klärungsbedarf über die genaue Umsetzung der reduzierten Pflichten. Generell gilt: Die EUDR betrifft reine Getreidemühlen bisher nicht oder allenfalls am Rande. Betroffene Weiterverarbeitungsunternehmen werden künftig die Warenrückverfolgbarkeit gewährleisten müssen, aber dies gilt ohnehin bereits für sämtliche Lebensmittel. Wir erwarten somit einen geringfügigen Umsetzungsaufwand.
M+M: Welche operativen Umstellungen kommen auf Mühlen- und Futtermittelbetriebe durch das Verpackungsrecht 2026 bis 2028 zu?
Jan Cordesmeyer: Die Frage ist sehr vielschichtig. Fest steht, dass durch die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz PPWR, neue und weitreichende Anforderungen auf die Hersteller zukommen. Denn die PPWR sieht für Unternehmen unterschiedliche Pflichten vor, je nachdem, wo in der Kette sie sich befinden. Daher sollten die Unternehmen sich vor August 2026 damit auseinandersetzen, welche Pflichten auf sie zukommen können und welche Funktion sie in der Verpackungskette innehaben. In der Regel werden die Mühlen als „Erzeuger“ auftreten, für die viele wichtige PPWR-Pflichten gelten. So müssen sie die Konformität der Verpackung mit den Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen nachweisen. Und hier fängt das Problem an. Die PPWR sieht vor, dass viele Anforderungen durch delegierte Rechtsakte der EU konkretisiert werden, zum Beispiel zur Recyclingfähigkeit. Und so gelten derzeit noch gestaffelt nach Jahren unterschiedliche Voraussetzungen, die erst nach und nach konkretisiert werden. Denn die delegierten Rechtsakte liegen noch nicht für alle Fragen vor. Zum Beispiel gelten ab dem 12. August 2026 Stoffbeschränkungen und Grenzwerte etwa bei PFAS. Auch die Konformitätsbewertung muss bis dahin erfolgen.
Die Kennzeichnungspflicht mit QR-Code gilt erst ab 12. August 2028, der delegierte Rechtsakt zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen soll erst 2028 kommen. Auch hat der deutsche Gesetzgeber das Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) noch nicht verabschiedet, das zur nationalen Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung dient. Es wird davon ausgegangen, dass das Gesetzgebungsverfahren im ersten Quartal 2026 durchlaufen ist. Danach muss es vermutlich noch von der EU-Kommission notifiziert werden. Es ist daher derzeit noch nicht abschließend zu beurteilen, welche einzelnen Umstellungen die Betriebe vornehmen müssen. Der VGMS ist hier aber kontinuierlich dabei, seine Mitglieder über den aktuellen Sachstand zu informieren und für die Interessen seiner Mitglieder in den einzelnen Verfahren einzutreten.
M+M: Produktsicherheit gilt als der härteste Kern der Compliance. Wie gehen Mühlen mit immer neuen Grenzwerten, etwa bei MOAH, um, ohne dass die Versorgungssicherheit leidet oder die Kosten durch reine Analytik explodieren?
Jan Cordesmeyer: Zunächst einmal ist festzuhalten: Die Müllerei steht für hohe Verlässlichkeit und für sichere Lebensmittel. Aber Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Wir dürfen nicht in eine Falle tappen, in der wir nur noch „Analytik um der Analytik willen“ betreiben. Wenn neue Grenzwerte oder Bewertungsansätze (wie aktuell bei MOAH oder anderen Kontaminanten) diskutiert werden, muss immer auch die Praktikabilität und die Versorgungssicherheit mitgedacht werden. Ein Grenzwert nützt niemandem, wenn er technisch nicht beherrschbar ist oder die Verfügbarkeit von Grundnahrungsmitteln gefährdet. Wir reagieren darauf nicht mit blindem Aktionismus, sondern mit einem präventiven System, das wir seit Jahren stetig verfeinern. Das umfasst im Kern drei Säulen:
Technische Prävention: Wir investieren massiv in moderne Technik. Das reicht von Farbauslesern zur Reinigung bis hin zum Staubmanagement und dem Einsatz spezieller Lebensmittelschmierstoffe. Unser Ziel ist es, potenzielle Kontaminationsquellen von vornherein physikalisch auszuschließen.
Smarte Labor- und Probenstrategie: Anstatt pauschal mehr Proben zu ziehen, fokussieren wir unsere Budgets auf die wirklich kritischen Punkte. Wir nutzen Screening-Methoden zur Früherkennung und arbeiten eng mit akkreditierten Laboren und unseren Verbänden zusammen. Insbesondere das Europäische Getreidemonitoring ist hier eine große Unterstützung.
Partnerschaftliche Lieferketten: Wir fordern Qualitäten nicht nur ein, wir fördern sie im Dialog mit unseren Lieferanten. Das fängt bei der Saatgutwahl an und hört bei der Logistik auf.
Kurz gesagt: Ein neuer Grenzwert stülpt unsere etablierten Prüfpläne nicht komplett um. Wir passen unsere Risikoanalysen und Freigabeprozesse kontinuierlich an. Die Müllerei ist hier seit Jahren Vorreiter. Wir liefern Sicherheit durch Systematik, nicht durch Zufall.
M+M: Die Halbierung der Mutterkorn-Alkaloidgrenzwerte ab 2028 halten Sie für kaum umsetzbar. Was empfehlen Sie der Branche?
Jan Cordesmeyer: Die Reinigung von Getreide ist unsere Kernkompetenz und wir sind technologisch heute auf einem sehr hohen Niveau. Die geplante Halbierung der Alkaloidgrenzwerte zum Juli 2028 ist (besonders in feuchten oder auch sehr heißen Jahren mit hohem Befallsdruck) kaum flächendeckend einzuhalten. Wenn wir diese Verschärfung ohne Augenmaß durchziehen, riskieren wir zwei Dinge: Massive Lebensmittelverschwendung, weil Getreide in die Futtertröge wandert, und eine Gefährdung der Versorgungssicherheit mit regionalen Rohstoffen. Unsere Untersuchungen zeigen: In der Spitze haben mehr als 15% der Weizenmehle den Höchstgehaltswert von 50 µg nicht einhalten können, im Mittel der vergangenen Jahre sind es rund sechs Prozent des Weizenmehls, die den neuen Höchstgehalt verfehlen. In Zahlen heißt das: Von den knapp 8 Mio. t Weizen, die die Müllerei aktuell in Deutschland vermahlt, wären in der Spitze 1,2 Mio. t, das entspricht 48.000 Lkw-Ladungen, nicht verkehrsfähig. In den europäischen Gremien setzen wir uns massiv für die Beibehaltung von machbaren Höchstgehalten ein. Ohne verlässliche Alkaloid-Schnelltests ist die sichere Rohstoffbeschaffung zur Einhaltung des neuen Grenzwertes erheblich erschwert. Das ökonomische Risikosteigt: Erst wenn das Mehl vermahlen und final untersucht ist, herrscht Klarheit über dessen Verkehrsfähigkeit. Eine solche „Ex-post-Kontrolle“ ist weder für die Mühlen noch für die Gesellschaft ein akzeptabler, tragfähiger Weg.
M+M: Sie planen 2026 den Neubau einer Mühle. Welche EU-Regulierungen und Marktanforderungen beeinflussen heute schon die technische Auslegung Ihrer neuen Mühle und welche Punkte planen Sie in der Basic-Engineering-Phase fest ein, weil spätere Nachrüstungen teuer werden?
Jan Cordesmeyer: Beim geplanten Neubau der Mühle beeinflussen bereits heute EU-Regulierungen und Marktanforderungen maßgeblich die technische Auslegung. Zentrale Vorgaben ergeben sich aus dem EU-Lebensmittelhygienerecht (insbesondere VO (EG) 852/2004) sowie den HACCP-Grundsätzen, die eine klare Trennung von Hygienebereichen, reinigungsfreundliche Bauweisen und einen kontrollierten Material- und Personenfluss erfordern. Diese Anforderungen müssen frühzeitig in Gebäude-Layout, Produktionslogik und Reinigungsstrategie eingeplant werden, da spätere bauliche Anpassungen mit hohem Aufwand verbunden sind. Ein weiterer wesentlicher Einflussfaktor ist der Explosionsschutz gemäß ATEX-Richtlinien (2014/34/EU und 1999/92/EG). Staubexplosionsgefährdete Bereiche wie Mahl-, Förder- und Silozonen erfordern bereits in der Basic-Engineering-Phase fest definierte Zoneneinteilungen, explosionsgeschützte Anlagenkomponenten, Druckentlastungssysteme sowie Erdungs- und Absaugkonzepte. Nachrüstungen in diesem Bereich sind technisch komplex und kostenintensiv.
Zunehmend prägend sind außerdem Marktanforderungen an Rückverfolgbarkeit, Digitalisierung und Transparenz. EU-Vorgaben zur Lebensmittelkontrolle und Kennzeichnung erfordern durchgängige Chargenverfolgung vom Rohstoffeingang bis zum Versand. Daraus ergeben sich Anforderungen an den Materialfluss, die Automatisierung sowie die Integration der Datenerfassungssysteme in die Anlagenplanung. Zusätzlich beeinflussen Arbeitsschutz-, Umwelt- und Emissionsauflagen die technische Auslegung, etwa in Bezug auf Staub- und Lärmemissionen, Brandschutz und sichere Wartungszugänge. Diese Aspekte sind eng mit der Gebäude- und Anlagengestaltung verknüpft und lassen sich nur begrenzt nachträglich optimieren. Insgesamt müssen im Basic Engineering insbesondere Gebäude-Layout, Hygienekonzept, Explosionsschutz, Materialfluss und digitale Rückverfolgbarkeit verbindlich festgelegt werden, da sie die gesamte Anlage prägen und spätere Nachrüstungen unverhältnismäßig teuer oder betrieblich riskant wären.
M+M: Sie haben in Volkach beschrieben, wie Interessenvertretung funktioniert. Wie übersetzen Sie dies in messbare Ergebnisse und was können kleine und mittlere Betriebe beitragen, damit der deutsche Verband und die europäische Ebene in Brüssel mehr „Munition“ hat?
Jan Cordesmeyer: Die Interessenvertretung wirkt dann, wenn sie in belastbare Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung übersetzt wird. Für Mühlen und Futtermittelhersteller bedeutet das: Aus Positionen werden Zahlen, reale Betriebsfolgen und überprüfbare Machbarkeit. Konkret übersetzen wir Interessenvertretung in messbare Ergebnisse, indem wir über nationale Verbände und europäische Plattformen (z. B. Primary Food Processors, sektorübergreifende Initiativen wie die Bread Initiative oder Ad-hoc-Koalitionen) über konkrete Sachlagen in unserer Branche informieren: technische Grenzen, Mehrkosten, Übergangszeiten und Risiken für Versorgungssicherheit. Diese Informationen dienen den Entscheidungsträgern und helfen dabei, nachhaltige und vernünftige Entscheidungen zu treffen. Jedes Mitgliedsunternehmen kann praktisch dazu beitragen, weil von uns der Realitätscheck geliefert werden muss. Praktisch beitragen können wir vor allem durch: konkrete Fallbeispiele (z. B. eine Linie, ein Standort, eine Umrüstung), harte Zahlen (CAPEX, OPEX, Stillstandszeiten, Platzbedarf), Machbarkeitsnachweise (was technisch geht und was nicht) sowie Vorher-/Nachher-Vergleiche statt abstrakter Einschätzungen. Saubere Datensätze aus realen Betrieben sind oft hilfreicher als allgemeine Stellungnahmen.
Beispiele, wo genau diese Mitarbeit den Ausschlag gab: ATEX- und Staubregelungen in Getreide- und Futtermittelanlagen. Hier haben konkrete Zahlen aus der Praxis dazu geführt, dass auf EU-Ebene Bestandsanlagen klarer von Neubauten abgegrenzt und Übergangsfristen verlängert wurden, stattpauschale Anforderungen einzuführen. Bei Nachhaltigkeits- und Reportingpflichten konnten Fallstudien belegen, dass bestimmte Datenerhebungen entlang der Lieferkette technisch nicht verfügbar oder wirtschaftlich unverhältnismäßig sind. Diese Nachweise flossen in die Argumentation für vereinfachte Anforderungen und spätere Anwendungstermine für kleinere Betriebe ein. Kurz gesagt: Verbände brauchen keine Meinungen, sondern überprüfbare Betriebsdaten.
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