Maßnahmen gegen Kreuzkontaminationen mit Soja-Allergenen

Das Risiko von Verunreinigungen mit Allergenen steigt

Maßnahmen gegen Kreuzkontaminationen mit Soja-Allergenen
Getreide
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Das Risiko von Verunreinigungen mit Allergenen steigt

Maßnahmen gegen Kreuzkontaminationen mit Soja-Allergenen

Veröffentlicht am: 
15
February
2024
Lesezeit:
0
Min

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15
February
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Jan den Ouden
Die Eiweiße aus Sojabohnen sind häufig Allergieauslöser bei Jugendlichen und Erwachsenen

Die Sojabohne erobert deutsche Felder. War ihr Anbau wegen des Wetters bisher weitgehend auf Süddeutschland beschränkt, wird durch Züchtung die Kultivierung weiter nördlich möglich. Je mehr Soja, desto größer das Risiko der Kreuzkontamination. Was Müller beachten sollten.

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Am Rhein, direkt hinter der Weisenauer Brücke in Mainz, können künftig jährlich bis zu 200 000 t gentechnikfreies Soja verarbeitet werden. Dafür hat Archer Daniels Midland (ADM) seine Ölmühle am Dammweg in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt umgestellt. Im zeitlichen Wechsel soll die Anlage importiertes Soja verarbeiten und gentechnikfreie Sojabohnen aus europäischem Anbau. Kommt derzeit der Rohstoff vor allem aus Frankreich und der Donauregion, möchte ADM mit der Erweiterung, die mehrere Mio. Euro kostete, zusätzliche Anreize für Landwirte schaffen, Soja anzupflanzen und in die Fruchtfolge einzugliedern.

Sojabohnen auf dem Feld
Die Sojabohne wird dank Züchtungen in MItteleuropa heimischer.

Seit rund zehn Jahren wird in Mitteleuropa immer mehr Soja angebaut. Züchtungen machten diese Entwicklung möglich. Martin Miersch, Vorsitzender beim Deutschen Sojaförderring, betont, dass sich im Zeitraum von 2018 bis 2023 die Zahl der in Deutschland zugelassenen Sojasorten (Rubrik „landeskultureller Wert“) von fünf auf 33 erhöht hat. Der Sojaförderer hält es pflanzenbaulich für realistisch, auf ca. 64% der Ackerfläche in Deutschland die Bohnen anzupflanzen. Lege man bei dieser Fläche von rund 8 000 000 ha einen mittleren Soja-Fruchtfolgeanteil von 10% und einen Ertrag von 3 t/ha zugrunde, könnten deutsche Landwirte jährlich etwa 2,4 Mio. t gentechnikfreies heimisches Soja ernten, so Martin Miersch.

Soja spielt in unseren Breitengraden vor allem beim Tierfutter eine Rolle. Da wissenschaftliche Studien zur Sojaernährung erst seit den 1880er-Jahren vorliegen, ist ihr historischer Stellenwert bei der Ernährung von Menschen schwer zu beurteilen. Phytoöstrogene, Lektine und Isoflavone sind nur einige der Toxine, die in Soja stecken. Die FDA, die amerikanische Food and Drug Administration, bezeichnet die Pflanze daher als giftig. In Deutschland warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dass Sojaprodukte, verglichen mit anderen pflanzlichen Lebensmitteln, mehr an Metallen wie Kadmium, Nickel und Aluminium enthalten könnten. Bei Jugendlichen und Erwachsenen gehören Sojaeiweiße zu den häufigsten Auslösern einer Nahrungsmittelallergie mit Reaktionen an der (Schleim-) Haut wie Nesselsucht sowie Juckreiz. Bei schwereren Verläufen sind Durchfälle, Husten oder Atemnot möglich.

Rund 640 000 Menschen könnten laut Schätzung des BfR in Deutschland eine Sojaallergie mit Symptomen haben. Der Allergologe Dr. Jörg Kleine-Tebbe ging 2008 im Expertengespräch der BMELV-Konferenz davon aus, dass 70% der Birkenpollenallergiker auch serologische Reaktionen auf Sojaproteine zeigen. So kommt er für Deutschland sogar auf eine Zahl von ca. drei bis vier Mio. Betroffenen, von denen etwa 10% eine klinische Symptomatik zeigen könnten. Die Dunkelziffer sei allerdings hoch. Die Zahlen, so ungenau sie auch sind, zeigen das allergieauslösende Potenzial der Sojabohne.

Deutschland ist beim Soja auf Importe aus dem Ausland angewiesen. 2022 wurden rund 3,5 Mio. t laut Statista importiert. Der Großteil der gehandelten Menge kommt aus den USA, Brasilien oder Argentinien. Weltweit werden nur 20 Mio. t der Sojaernte direkt zu Lebensmitteln wie Tofu oder Fleischersatz verarbeitet. Von den restlichen rund 300 Mio. t der Sojaernte gehen 80% als Sojaextraktionsschrot ins Tierfutter und 20% als Sojaöl in technische Öle, Biokraftstoffe und Nahrungsmittel. Nicht nur weil Umweltschützer Anbauern in Südamerika vorwerfen, riesige Wald- und Savannenflächen zu zerstören und Wasser zu verseuchen, hat der europäische Dachverband der Mischfutterhersteller FEFAC eigene Leitlinien für eine nachhaltige Beschaffung des Rohstoffs eingeführt.

Soja in der Futtermittelproduktion

Die Sojabohne ist aufgrund ihres hohen Proteingehalts in der Futtermittelindustrie beliebt. Sie hat zudem ein günstiges Aminosäureprofil, das dem Bedarf vieler Nutztiere entspricht. Meist in Form von Extraktionsschrot, einem Nebenprodukt der Sojaölproduktion, ist die Ölsaat als Futtermittelzusatz vor allem in der Geflügel- und Schweineproduktion beliebt. Soja ist auf dem Weltmarkt gut verfügbar und bietet ein relativ stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis. Dennoch gibt es in Deutschland Bestrebungen, sich durch die Förderung des heimischen Anbaus vom Sojaanbau in Übersee unabhängiger zu machen.

In Deutschland wurden laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Jahr 2023 auf 45 000 ha Sojabohnen angebaut. Seit 2016 hat sich die Anbaufläche fast verdreifacht. Ebenso wie die Ernte, die 2023 in Deutschland auf insgesamt 122 000 t anstieg. Aufgrund des Wärmebedarfs der Bohne wächst die Ölsaat vor allem in der Donauregion, aber auch in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern. Dort ist die Körnerleguminose bereits die mit der größten Anbaufläche. Das bedeutet mehr Soja beim Transport, der Lagerung und im Handel. Da die Ölsaat ein Allergen ist, sind Maßnahmen wichtig, damit Sojarückstände nicht in andere Produktchargen gelangen.

Sojapflanzen mögen es warm, der Großteil der Welternte kommt vom amerikanischen Kontinent.

Kontamination mit Soja

Laut Martin Miersch sind die Akteure sensibilisiert, wenn es um Transport und Lagerung geht. Wichtig sei es aber auch, die Erntetechnik im Blick zu behalten. Da Soja im September oder Oktober spät gedroschen wird, werden die meisten Erntegeräte danach eingewintert. Sehr konservativ berechnet Martin Miersch, dass in jedem Mähdrescher nach dem Leerlaufen bis zu 20 kg Rest-Soja verbleiben, die in das nachfolgend gedroschene Getreide gelangen können.

„Es können schnell Größenordnungen von 20 ppm Soja in Getreide erreicht werden, die in den kennzeichnungspflichtigen Bereich gehen“, so der Sojaexperte.

Dieses Risiko einer Allergenverschleppung könne mit einer Spülcharge – etwa durch separates Abtanken nach dem Drusch des Getreide-Vorgewendes – stark reduziert werden.

Mähdrescher drischt Sojapflanzen
Viel Mähdrescher sind im Einsatz zur Sojaernte, danach müssen die Maschinen gereinigt werden, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.

Dr. Sandra Nitschkowski ist eine der Expertinnen bei Romer Labs Deutschland. Am Standort im hessischen Butzbach betreut sie den Vertrieb und die Außendienstmitarbeiter.

„Mich rufen Kunden an, bei denen im fertigen Mehl plötzlich Soja nachgewiesen wurde und die dann prüfen wollen, wo und wie die Verunreinigung in ihr Getreide gekommen ist“, erzählt die Dipl. Biologin.

Für Mühlen hat sie Testkits, Referenzmaterialien und analytische Dienstleistungen im Angebot. Das Portfolio an Soja-Testkits umfasst quantitative ELISA-Tests und qualitative Lateral Flow Devices (LFDs), die speziell für den Nachweis von Sojaproteinen in Umweltproben sowie flüssigen und festen Lebensmitteln entwickelt wurden.

Kennzeichnung von Soja

Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit verlangt die aktuelle Gesetzgebung (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) von der Lebensmittelindustrie Allergene, die Essbarem zugegeben wurden, zu kennzeichnen. Das gilt beispielweise für glutenhaltiges Getreide, Eier, Fisch, Erdnüsse, Senf und Soja sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Lebensmittel einschließlich solcher, die von Catering-Unternehmen geliefert werden oder für den Direktverkauf bestimmt sind. Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen in Deutschland diese Zutaten aufgrund ihres Allergiepotenzials klar und deutlich auf der Verpackung gekennzeichnet sein.

Die falsche oder fehlende Deklaration von Lebensmittelallergenen macht einen Großteil der Warnungen und Lebensmittelrückrufe weltweit aus. Der Bayerische Müllerbund schreibt dazu in seinem Markblatt vom Dezember 2022, dass in Mühlenbetrieben für gewöhnlich zwar neben glutenhaltigem Getreide keine weiteren allergenen Stoffe verarbeitet werden, sodass bewusste oder unbewusste Zugaben in der Regel ausgeschlossen werden können. Trotz größtmöglicher Sorgfalt in den Mühlen sei aber nicht auszuschließen, dass vereinzelt Spuren botanischer Verunreinigung auftreten, beispielsweise als Folge komplexer Warenströme, Ernte oder Lagerung.

Geringe Allergenmengen

Als Kreuzkontamination wird der Eintrag von geringen Mengen bekannter Allergene in Lebensmittel bezeichnet. Solche Verunreinigungen können bei Soja ohne Kenntnis des Herstellers in das Produkt gelangen:

• bei Erzeugung, Transport, Umschlag oder Lagerung

• bei ungenügender Reinigung der Geräte und Produktionsanlagen

• durch Stäube aus benachbarten Produktlinien.

Kreuzkontaminationen fallen nicht unter die Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln (LMKV), da es sich nicht um Zutaten handelt. Der Produzent ist für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich und haftet im Schadensfall. Deshalb verwenden Hersteller oft freiwillige Produktkennzeichnungen mit Formulierungen wie „kann … enthalten“ oder „kann vorhanden sein…“. Die erhöhte Sicherheit durch den Warnhinweis schränkt jedoch die Auswahl für Allergiker ein. Darüber hinaus kann aus einem weiteren Grund ein präventiver Hinweis problematisch sein. Zwar zeigt die Warnung die Sensibilität des Unternehmens für das Problem, auf der anderen Seite könnte ein übermäßiger Gebrauch von Warnungen darauf hindeuten, dass das Management aus Unsicherheit rechtliche Konsequenzen jeglicher Art vermeiden möchte, weil ihm ein detaillierter Überblick über Produktionszyklen und eine Risikoanalyse fehlt.

Um das Risiko durch Kreuzkontamination mit Allergenen einzuschränken oder auszuschließen, ist es unerlässlich, die Herstellungspraxis einzuhalten und ein effektives und effizientes HACCP-System (Hazard Analysis and Critical Control Point) einzuführen.

  • Schulungen und Aufklärung der Mitarbeiter über Risiken
  • neue Produkte hinsichtlich Allergene verantwortungsbewusst entwickeln und bestehende entsprechend verbessern
  • Lieferanten sowie eingehende Rohstoffe sorgfältig auswählen und kontrollieren,
  • auf getrennte Verladeeinrichtungen achten,
  • Lager, Anlagen, Transportgerät (Rückwärtskipper statt Schubböden) und Maschinen auf den neuesten Stand bringen, gründlich reinigen
  • regelmäßige Qualitätskontrollen
  • Verpackungs- und Etikettierungsphase des fertigen Produkts überwachen.

Dr. Josef Rampl vom Bayerischen Müllerbund hält Kreuzkontaminationen in Mühlenbetrieben für eine Herausforderung, sie seien aber beherrschbar, wenn entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

Er rät zu Vorsicht bei Zusagen: „Mühlenbetreiber treffen zwar hinsichtlich Verunreinigungen und technisch unvermeidbarer Kreuzkontaminationen umfangreiche Minimierungsstrategien mittels Reinigungskonzepten nach dem As Low As Reasonably Achievable (ALARA)-Prinzip. Ein vollständiger Ausschluss von Kreuzkontaminationen mit Allergenen sollte Kunden dennoch nicht vollumfänglich zugesichert werden. Eine Zusicherung eines fixen Grenzwertes ist rechtlich ebenfalls nicht geboten.“

Verfahren zur Risikobewertung

Das BfR bietet Unterstützung bei der Entscheidung, ab wann gewarnt werden sollte. Das Expertengremium „VITAL Scientific Expert Panel“ (VSEP) stellt mit dem VITAL-Programm (Voluntary Incidental Trace Allergen Labelling) des Allergen Bureaus ein standardisiertes Verfahren zur Risikobewertung von Allergenen bereit. Wesentliche Voraussetzung für die Festsetzung von Schwellenwerten sind die Referenzdosen. Diese wurden vom (VSEP) anhand klinischer Studien und mathematischer Berechnungen festgelegt. Ab diesen Allergenmengen könnte bei Betroffenen mit Reaktionen zu rechnen sein. Die Durchführung der VITAL-Risikobewertung hilft Unternehmen, den Allergenstatus aller Zutaten und die Verarbeitungsbedingungen, die zum Allergenstatus des Endprodukts beitragen, zu überprüfen und zu entscheiden, ob die Produkte mit Warnhinweisen zur Allergenkennzeichnung versehen werden müssen. VITAL 3.0 ist die überarbeitete Version, die seit 2019 angibt, ab welcher Referenzdosis Allergene ausgewiesen werden sollten. Für Soja hat sich die VSEP für ED01 (die auslösende Dosis des gesamten Allergenproteins, die voraussichtlich bei 1% der Allergikerbevölkerung objektive Symptome hervorrufen wird) auf den Wert von 0,5 mg Protein geeinigt.

Dazu das BfR: „Ausgehend von dieser wissenschaftlichen Basis der Referenzdosen könnten, soweit möglich, seitens des Risikomanagements spezifische Schwellenwerte für die Lebensmittelkennzeichnung abgeleitet werden – abhängig davon, in welcher Größenordnung das verbleibende Risiko für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher als so gering eingeschätzt werden könnte, dass es zu akzeptieren wäre“.

Weitere Informationen zu VITAL sowie der VITAL 3.0 Guide und der VITAL Online Calculator.

Eine Eingangskontrolle beispielsweise mit einem AgraStrip Pro Allergen-Testkit von Romer Labs, sei so Dr. Sandra Nitschkowski für Mühlenbetriebe sinnvoll: „Mit dem Testkit hat der Müller in elf Minuten vor Ort ohne Labor einen zuverlässigen qualitativen Nachweis von Sojaspuren. Bereits bei 2 ppm schlägt der Test an.“ Die Testkits können komplett mit Streifen, antikörperbeschichteten Inkubationsgefäßen, Extraktionsröhrchen, einem Extraktionspuffer und weiterem Zubehör bestellt werden. Bei der Annahme empfiehlt es sich, die Probe vom Lkw am Rande der Ladefläche zu entnehmen. Hier ist der Kontakt vom Getreide zur Transportbehälteroberfläche am größten. Schlägt der Test nicht an, kann man davon ausgehen, dass die Ladung in Ordnung ist. Würde eine Probe Sojaspuren enthalten, spricht dies für eine Kreuzkontamination während der Ernte, der Lagerung oder des Transports. Der Getreideverarbeiter kann mit den Tests gut nachvollziehen, wie und wo die Kreuzkontamination erfolgte.

Testkid zum Allergennachweis
AgraStrip® Pro Soy ist ein Lateral Flow Test (LFD) für den Nachweis vor Ort von Sojarückständen in Rohmaterialien, Lebensmittelfertigprodukten und Getränken, Spülwasser und Umgebungsproben.

Über die Maßnahmen, die der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. empfiehlt, sprach Mühle + Mischfutter mit Sandra Blackert vom Ausschuss Qualität & Sicherheit und Ernährung.

Sandra Blackert vom Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V.

M+M: Wurden bisher im Rahmen des Monitorings bei Getreideproben Spuren von Soja nachgewiesen und steigt die Anzahl der Nachweise?

Sandra Blackert: Die Daten aus dem Europäischen Getreidemonitoring zeigen, dass das Vorkommen des Soja-Allergens in kommerziellen Weizenmehlen eine beachtliche Rolle spielt. Die Nachweishäufigkeit im Weizenmehl lag in den letzten Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Im Getreidewirtschaftsjahr 2020/2021 war Soja in 19% der bundesweit untersuchten Weizenmehl-Proben nachweisbar, 2021/2022 in 15% der Proben und im letzten Getreidewirtschaftsjahr in 18% der untersuchten Proben.

M+M: In welchen Regionen werden Kreuzkontaminationen bei Proben nachgewiesen und rechnen Sie mit einer Zunahme durch die Ausweitung der Anbauflächen für Soja?

Sandra Blackert: Das Vorkommen von Soja ist in den südlichen Regionen Deutschlands sowie in Österreich deutlich höher als in anderen Regionen. Wir rechnen mit einer weiteren Ausweitung der Anbauflächen für Soja und in diesem Zuge auch mit einer Zunahme der Kreuzkontaminationen.

M+M: Was empfehlen Sie Mühlenbetrieben bezüglich der Kennzeichnung?

Sandra Blackert: Grundsätzlich ist die Entscheidung über die Anbringung eines „Spurenhinweises“ in Form der „kann enthalten“-Kennzeichnung eine Entscheidung auf Basis einer individuellen Risikobewertung. Der VGMS empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen dann eine Spurenkennzeichnung für Getreidemahlerzeugnisse, wenn die Gesamtumstände zeigen, dass selbst unter sorgfältiger Durchführung vorgesehener Maßnahmen Spuren-Nachweise von Allergenen auffällig oft nicht zu vermeiden sind. Bei der Bewertung, ob ein Eintrag auffällig häufig stattfindet, sind insbesondere die folgenden Faktoren zu berücksichtigen: Anzahl der (Eigen-)Analysen, weitere Maßnahmen im Allergenmanagement auf der eigenen Stufe sowie die Information von Vorlieferanten, regionale und saisonale Auswirkungen und die Ergebnisse des von der Branche betriebenen Europäischen Getreidemonitorings. In vielen Fällen lässt sich unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ein Ausreißer kaum mehr begründen, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zum Produkthaftungsrecht.

Gesetze und Verordnungen für Soja in Lebens- und Futtermitteln

EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) - Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

Die Verordnung regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln innerhalb der Europäischen Union. Allergene wie Soja müssen nach ihr in der Zutatenliste von verpackten Esswaren deutlich hervorgehoben werden. Das kann durch u. a. Fettdruck oder Unterstreichung erfolgen.

Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (EG) Nr. 1829/2003

Hierin geht es speziell um die Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen (GMOs) in Lebens- und Futtermitteln. Produkte, die GMOs enthalten, müssen deutlich mit dem Hinweis „genetisch verändert" oder „aus genetisch verändertem …" gekennzeichnet werden. Enthält ein Produkt mehr als 0,9% genetisch veränderte Sojabohnen, muss dies auf der Verpackung angegeben werden.

Deutsches Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Es ist die rechtliche Grundlage für die Regulierung von Lebens- und Futtermitteln in Deutschland. Es ergänzt die EU-Vorschriften und stellt sicher, dass alle auf dem deutschen Markt verfügbaren Lebensmittel korrekt gekennzeichnet sind. Dies umfasst ausdrücklich die Kennzeichnung von Allergenen wie Soja.

Novel Food Verordnung (EU) 2015/2283

Sie betrifft neuartige Lebensmittel, die es vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU gab. Produkte mit neuartigem oder verändertem Soja müssen, wenn sie unter diese Kategorie fallen, entsprechend gekennzeichnet werden.

Futtermittelverordnung (EG) Nr. 767/2009

Sie regelt die Kennzeichnung und Vermarktung von Futtermitteln in der EU und schreibt vor, dass alle Bestandteile des Futtermittels, einschließlich Soja, in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt werden müssen.

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Der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. versteht sich als Dachverband von knapp 600 Unternehmen der getreideverarbeitenden Wirtschaft, der Mühlen und der Stärkeindustrie. In den Betrieben werden jährlich rund 12 Millionen Tonnen Getreide und 2 Millionen Tonnen Stärkekartoffeln verarbeitet.

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Der Bayerische Müllerbund e.V., Landesverband der Bayerischen Mühlen, wurde 1910 in Landshut – Ellermühle als „Vereinigung bayerischer mittlerer und kleinerer Handels- und Kundschaftsmühlenbesitzer“ gegründet. Schnell entwickelte er sich zum mitgliederstärksten Berufsverband der Müller(innen) in Deutschland. Heute versinnbildlicht er eine junge, moderne Organisation mit dem Anspruch die Zukunft des Müllerhandwerks maßgeblich mitzugestalten.

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